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Medikamente Krankenkasse, Medikamente GKV, Medikamente Gesetzliche Krankenversicherung

Für Medikamente, die Ihnen von Ihrem Arzt verschrieben werden, übernimmt größtenteils Ihre Krankenkasse die Kosten. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente nicht frei verkäuflich sind. Sie haben einen Eigenanteil von 10 % - mindestens 5,- Euro und höchstens 10,- Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels – zu zahlen. Kosten für Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (wie z. B. das Potenzmittel Viagra) werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Versicherte unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit. Zuzahlungen entfallen auch bei Arznei- und Verbandmitteln im Zusammenhang mit Mutterschaftsleistungen und Wehrdiensterkrankungen.

 

Auch Harn- und Blutteststreifen sind zuzahlungsfrei. Versicherte können von Zuzahlungen befreit werden, wenn die Kosten eine individuell zu ermittelnde Belastungsgrenze übersteigen. Die Belastungsgrenze beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

 

Dazu muss der chronisch Kranke bereits ein Jahr erkrankt sein und entsprechende Nachweise erbringen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich zusätzlich privat zu versichern, damit homöopathische Medikamente, privat zu zahlende Medikamente, wie z. B. die Antibabypille usw. von der privaten Krankenversicherung übernommen werden.