Mitschuldner, Hauptschuldner, Schuldner, Bonität, Haftung
Unter einem Mitschuldner versteht man eine weitere Person neben dem Hauptschuldner. Grundsätzlich ist derjenige, der bei der Bank einen Kredit oder Darlehen aufnimmt der Schuldner. Es kann aber sein, dass zwei Personen den Kreditvertrag zusammen abschließen, was häufig bei Eheleuten vorkommt oder bei Lebensgefährten. Der Schuldner ist verpflichtet die vereinbarten Zahlungen pünktlich zu zahlen. Schließen die Personen den Kreditvertrag gemeinsam ab, so haften auch beide Personen dafür.
Manchmal ist es notwendig, dass zwei Personen den Kreditvertrag abschließen, denn hierdurch kann sich unter Umständen einerseits der Finanzierungsspielraum erhöhen, andererseits kann eventuell die Bonität verbessert werden. Der gemeinsame Kredit- oder Darlehensvertrag ist oft bei der Immobilienfinanzierung zu finden, denn hier sind die Summen meist sehr hoch und zudem muss eine gute Bonität nachgewiesen werden. Üblicherweise wendet sich das Kreditinstitut jedoch zunächst an den jeweiligen Hauptschuldner. Nur wenn dieser seinen Verpflichtungen nicht nachgeht greift die Bank auf den jeweiligen Mitschuldner zurück.
Der Mitschuldner kann sich nicht wehren, denn durch die Unterzeichnung des Kreditvertrages ist er die Verpflichtung eingegangen, die Schuld auch entsprechend zu begleichen. Jeder Schuldner, also egal ob Haupt- oder Mitschuldner, haftet für die gesamte Schuld, nicht nur für den jeweiligen Anteil, beispielweise der Hälfte bei zwei Schuldnern, also gesamtschuldnerisch. Der Gläubiger kann sich grundsätzlich aussuchen an welchen der Schuldner er sich wendet. Er wird dabei zunächst auf den zurückgreifen, bei dem er die höheren Erfolgsaussichten sieht.
Welche Aufgaben ein Makler im großen Spiel der Finanzen übernimmt erfährt man in der nächsten Erläuterung zu dem Begriff Makler.