Optionsscheine, Optionen, Basiswert, Put-Option, Call-Option
Erwirbt man einen Optionsschein, so erhält man mit diesem das Recht einen bestimmten Basiswert innerhalb des festgelegten Zeitraumes oder am Ende zu einem Preis, der bereits im vorhinein festgelegt wird, zu verkaufend oder zu kaufen. Da die Optionsscheine nicht standardisiert sind, weisen sie verschiedene, bankspezifische Merkmale auf, im Gegensatz zu den sogenannten Optionen. Wird der Basiswert gekauft so spricht man auch von der sogenannten Call-Option, bei einem Verkauf dagegen spricht man von der Put-Option.
Mit Ausnahme von Amerika, wo ein Kauf und Verkauf auch innerhalb des vereinbarten Zeitraums erfolgen kann, ist der Call bzw. Put erst zum Zeitraum Ende möglich. Dies gilt vor allem für alle Länder innerhalb der europäischen Union. Typischerweise sind die Optionsscheine an Optionen angelehnt, wie zum Beispiel Währungen, Aktien oder Indizes. Als sogenannte atypische Optionsscheine werden solche bezeichnet, die ihren Bezug auf außergewöhnliche Rechte nehmen, wie zum Beispiel Schwankungsbandbreiten des Basiswertes).
Grundsätzlich sind keine Leerverkäufe im Optionshandel erlaubt. Optionsscheine werden im Allgemeinen auch als Warrant bezeichnet. Zu den speziellen Optionsscheinen gehören also zum Beispiel die Average-Rate Warrents. Diese Art des Optionsscheines berücksichtigt im Gegensatz zu den herkömmlichen Scheinen nicht den Kurswert am Laufzeit-Ende. Bei Optionsscheinen handelt es sich um Derivate, die als eine sehr risikoreiche Anlagemöglichkeit betrachtet werden. Die Banken haben daher eine besondere Informationspflicht ihren Kunden gegenüber.
Ausser Optionsscheinen ist für den einen oder anderen Anleger sicher auch ein Pensionsfond interessant. Daher wird dieser Begriff jetzt erläutert.