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Pensionsfond, Altervorsorgeträger, Versorgungsfall, Defined Benefit, Defined Centribution

Unter einem Pensionsfond versteht man einen Altervorsorgeträger, der juristisch unabhängig ist. Er zeichnet sich dadurch aus, dass er die Gelder, die ihm zur Verfügung gestellt werden, für einen bestimmten Zweck verwaltet und entsprechend wieder auszahlt, wenn der Versorgungsfall eintritt. Das Vermögen in einem Pensionsfonds ist auch im Falle eines Unternehmenskonkurses gesichert, da es von dem Vermögen des Unternehmens unabhängig ist.

Grundsätzlich richtet sich ein eventueller Rechtanspruch von einem Arbeitnehmer immer gegen den Pensionsfond. In den Pensionsfonds werden entsprechende Einzahlungen getätigt, die in ihrer Höhe sehr variabel sein können. Diese regelmäßigen Einzahlungen können sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber geleistet werden. Es gibt zwei verschiedene Prinzipien der Versorgungszusage: Defined Benefit und Defined Centribution. Erhält der Arbeitnehmer bereits vorab eine fest definierte Leistung zugesagt, so spricht man von den sogenannten Defined Benefit Plänen. Dies kann zum Beispiel die Zahlung einer Betriebsrente sein, die von dem jeweiligen Gehalt abhängig ist.

Die Beiträge werden für diese Pläne berechnet, indem man von der voraussichtlichen Höhe der Leistungen ausgeht und die zu erwartenden Renditen bzw. die die bereits erzielt wurden mit einbezieht. Die Beiträge sind entsprechend variabel. Anders sieht es bei den Defined Constribution Plänen aus, denn hier wird der Beitrag festgelegt, die spätere Kapital- oder Rentenleistung ist jedoch unbestimmt in ihrer Höhe.

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