Abrechnung der PKV
Wie funktioniert die Abrechnung von Krankheitskosten in der PKV?
Stationäre Behandlungen werden in der Regel direkt vom behandelten Krankenhaus der Privaten Krankenversicherung in Rechnung gestellt. Die Kosten für eventuelle Chefarztbehandlung jedoch rechnet der Chefarzt mit dem Patient ab. Dieser muss die Rechnung begleichen und kann sie bei seiner Krankenkasse geltend machen.
Ambulante Behandlungen werden nach dem gleichen Schema abgewickelt. Der Patient bekommt nach der Behandlung eine Rechnung (in der Regel direkt vom Arzt, in Ausnahmefällen von einer Abrechnungsstelle). Der Versicherte ist dann Schuldner des Arztes und zur Zahlung verpflichtet. Die Kosten für die Behandlung jedoch kann lt. Rechnung wiederum bei seiner Privaten Krankenversicherung geltend machen.
Verweigert die Private Krankenversicherung die Begleichung der Rechnung oder einzelner Posten auf der Rechnung entbindet dies den Versicherten nicht von der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem behandelten Arzt. Änderung der PKV in 2009 werden in dem nächsten Artikel über die Private Krankenversicherung erläutert.
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