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private Berufsunfähigkeitsrente, private BU-Versicherung, private Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die staatliche Förderung von Menschen, die berufsunfähig geworden sind, wird leider immer mehr zurückgeschraubt. Insbesondere Berufsunfähige, die nach 1961 geboren wurden, bekommen das volle Ausmaß der staatlichen Kürzungen zu spüren. Vom bürokratischen Aufwand einmal abgesehen, kann heutzutage kaum noch jemand mit den Beträgen leben, die der Staat als Erwerbsminderungsrente oder Invalidenrente zahlt. Während sie in den alten Bundesländern zwischen 800 und 900 Euro beträgt, beläuft sie sich in den neuen Ländern zwischen 600 und 700 Euro.

Unabhängig von den unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten in Ost und West können diese mit derartig niedrigen Beträgen nicht gedeckt werden. Hinzu kommt, dass der Antrag auf diese staatlichen Fördermaßnahmen nur genehmigt wird, wenn strenge Kriterien erfüllt werden. Für solche Fälle empfiehlt sich daher eine private Berufsunfähigkeitsrente, die die Verluste ausgleicht oder gering hält. Um sie zu erhalten, muss eine
private BU-Versicherung abgeschlossen werden. Die jeweiligen Konditionen werden am besten beim Versicherungsträger erfragt. Es empfiehlt sich ohnehin, im Voraus eine Recherche anzustellen, um das für den individuellen Fall am besten geeignete Angebot herauszusuchen.

Wenn der Fall erst einmal eintritt, dass man auf die Berufsunfähigkeitsrente angewiesen ist, sollte es kein böses Erwachen geben. Mitunter gibt es in den Verträgen nämlich Klauseln, die eine Zahlung verhindern könnten. Wird die Rente letztendlich ausgezahlt, muss sich der Versicherte auch im Klaren darüber sein, ob sie bereits besteuert wurde. Als Zusatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung bietet sich zudem die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung an. Die Berufsunfähigkeitsversicherung teilt die Berufsgruppen in Risikogruppen ein und unterscheidet damit auch die Tarife.

Sie sorgt vor für den Fall, dass der erlernte Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlen alle den gleichen Tarif. Sie greift nur dann, wenn aus gesundheitlichen Gründen überhaupt keine bezahlte Tätigkeit für drei Stunden lang mehr ausgeführt werden kann. Sie kann sowohl als Einzelversicherung als auch im Paket erworben werden.