Verfolge uns auf Facebook:



 

Riester Rente Förderung, staatliche Zulagen, Riester, Rente, Förderung Riester Rente, Zulagenförderung, steuerliche Förderung

Die Förderung der Riester Rente wird mit staatlichen Zulagen und steuerlicher Abzugsfähigkeit der Beiträge geregelt:
Als Riester Rente Förderung können Sie erhalten (Zulagenförderung):

» ab 2006: 114 Euro Grundzulage, zzgl. 138 Euro Zulage je zulagenberechtigtes Kind

» ab 2008: 154 Euro Grundzulage, zzgl. 185 Euro Zulage je zulagenberechtigtes Kind


Die Riester Rente Förderung kann auch anders geregelt sein (steuerliche Förderung):

» Die Beiträge zur Riester Rente werden dann als Sonderausgaben geltend gemacht. Wenn nun der Sonderausgabenabzug für Sie besser ist als die Ihnen gezahlte Zulage, dann bekommen Sie die Differenz als Steuergutschrift.

Informieren Sie sich nun über die Details bei unseren Riester-Rente-Partnern:

Nutzen Sie unseren ausführlichen

 

 

 


Beste Riester Rente