Riesterrente Berechtigte, Riesterrente fondgebunden, Riesterrente Kinderzulage 2008
Bevor man sich dafür entscheidet, einen Vertrag zur staatlich geförderten Altersvorsorge abzuschließen, sollte man prüfen, ob man zum berechtigten Personenkreis zählt, der eine staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen kann, davon ist es unter anderem abhängig, ob sich die Riesterrente lohnt. Riesterrente Berechtigte sind grundsätzlich alle Personen, die der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Dazu gehören auch Bezieher von so genannten Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld, weiter zählen Eltern während ihrer Elternzeit zum berechtigen Personenkreis. Auch Zivil- und Wehrdienstleistende sind Riesterrente Berechtigte, ebenso wie Personen, die einen Angehörigen pflegen, und dafür Pflegegeld erhalten.
Bezieher von Vorruhestandsgeld können ebenfalls in den Genuss der Zulagen kommen. Beamte unterliegen zwar nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, gehören aber dennoch zum Kreis der förderungsberechtigten Personen, und können damit als Riesterrente Berechtigte ebenfalls eine zusätzliche Altersvorsorge treffen mit staatlicher Unterstützung. Das ist aber eine seltene Ausnahme, denn ansonsten können Personen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, keine Förderung in Form von Zulagen erhalten. Das trifft vor allem Selbstständige, Sozialhilfebezieher und Rentner, sowie Personen, die freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Nun stellt sich die Frage, in welche Art von Vertrag man seine Beiträge investiert. Eine Riesterrente fondgebunden anzulegen, ist sicherlich eine Überlegung wert. Besonders für junge Anleger lohnt sich der Gedanke an eine fondgebundene Riesterrente, da durch die lange Laufzeit die Ertragsaussichten steigen.
Wenn die Familienplanung auf Kinder ausgerichtet ist, kann man selbstverständlich auch bei der fondgebundenen Riesterrente von den speziellen Zulagen profitieren. Am meisten profitiert man natürlich von einer Riester Rente, die auch als beste Riester Rente bezeichnet werden kann. Die Riesterrente Kinderzulage 2008 ist sicherlich für junge Eltern ein gutes Argument, die persönliche Altersvorsorge so zu gestalten, um die Förderungen in Anspruch nehmen zu können. 300 Euro gibt es als Zulage, für Kinder, die ab dem Jahr 2008 auf die Welt kommen. Da die Förderungen des Staates direkt auf den Monatsbeitrag angerechnet werden, verringern sich die monatlichen Aufwendungen für die Eltern. Hat man die Riesterrente fondgebunden angelegt, kann man die Zulagen und Förderungen ganz genauso in Anspruch nehmen, wie bei einer riestergeförderten Rentenversicherung.
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