10. Wer sollte eine Risikolebensversicherung abschließen?
Eine Risikolebensversicherung bietet die Möglichkeit der Absicherung Hinterbliebener unabhängig von Familienstand, Verwandtschaftsgrad oder sonstigen Beziehungen, die andere Versorgungsmodelle vorschreiben. Während bei vielen Modellen der Rentenvorsorge ein bestimmter Personenkreis zwingend vorgeschrieben wird, der als Begünstigter festgeschrieben werden kann, verhält sich dies bei einer Risikolebensversicherung anders. Gerade unverheiratete Paare mit Kindern oder Geschäftspartner, die gemeinsam ein Risiko beim Aufbau einer Firma tragen, können durch die Lebensversicherung eine finanzielle Notsituation Hinterbliebener im eigenen Todesfall ausschließen.
Neben diesen geschilderten Fällen eignet sich die Risikolebensversicherung natürlich auch für Ehepaare zur Absicherung der Hinterbliebenen. Nachfolgen sollen einige Fälle kurz beschrieben werden, bei denen verdeutlicht wird, wer den Vertrag für eine Risikolebensversicherung abschließen sollte. Da sind zunächst junge Familien mit einem Alleinverdiener zu nennen. In diesem Fall sollte auf jeden Fall der Partner den Vertrag abschließen, der den finanziellen Unterhalt der Familie sichert. Im Todesfall des Alleinverdieners sind damit vor allem die Kinder und zunächst auch der Ehepartner finanziell für einen gewissen Zeitraum versorgt, abhängig von der Höhe der Versicherungssumme. Wichtig ist es deshalb, die Versicherungssumme an die eventuellen späteren Bedürfnisse anzupassen.
Bei jungen Familien mit kleinen Kindern geht man etwa vom fünffachen Jahresbruttoverdienst des Alleinverdieners aus. Gehen beide Ehepartner arbeiten, bietet es sich an, den Abschluss einer verbundenen Risikolebensversicherung zu prüfen. Hier sind dann praktisch beide Partner beim Tod des jeweils anderen versichert. Neben der Absicherung der Familien (Ehepartner, Kinder) spielt aber auch eine Tilgung von Darlehen oder Hypotheken eine große Rolle für den Abschluss der genannten Versicherung. Hier sollte unbedingt der Kreditnehmer den Vertrag zur Risikolebensversicherung abschließen. Klassisches Beispiel ist hier der Hausbau oder der Erwerb von Immobilien durch junge Familien.
Meist erfolgt dies durch Aufnahme eines Kredits. Die Tilgung läuft in der Regel über viele Jahre und wird auf der Grundlage der gegenwärtigen Einkommenssituation errechnet. Im Falle des Todes eines Kreditnehmers können die Hinterbliebenen in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die Tilgung des Kredits wird in Frage gestellt. Eine Risikolebensversicherung kann in diesem Fall helfen. Die vereinbarte Versicherungssumme ist so zu wählen, dass sie sich an die finanzielle Belastung der Rückzahlungen anpasst.
Die gleiche Aussage gilt nicht nur im privaten Bereich. Geschäftspartner, die eine Firma aufbauen oder gemeinsam ein Gewerbe ausüben, können sich gegenseitig durch den Abschluss einer Risikolebensversicherung finanziell absichern. Bei mehreren Geschäftspartnern ist die Frage zu prüfen, ob sie eine verbundene Risikolebensversicherung abschließen oder lieber einzelne Verträge unterzeichnen. Dies kann hier nicht schlüssig beantwortet werden. Die konkrete Situation muss mit einem oder mehreren Versicherungsanbietern analysiert werden.
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