6. Für Frauen ist eine Risikolebensversicherung in der Regel günstiger als für Männer - warum?
Eine Risikolebensversicherung wird nur in einem einzigen Fall ausgezahlt, bei Todesfall des Versicherten. Stirbt die Versicherte während der Laufzeit nicht, so gehen die gezahlten Beiträge in der Regel verloren. Die günstigeren Tarife für Frauen ergeben sich vor allem durch bevölkerungsstatistische Erhebungen, die Frauen eine längere Lebenserwartung gegenüber Männern bescheinigen. Der Versicherer kalkuliert bei Frauen deshalb ein geringeres Risiko, während der Versicherungslaufzeit zu versterben.
Dies bedeutet für die Versicherung, dass die Zahlungswahrscheinlichkeit im Vergleich zu männlichen Versicherten bei Frauen niedriger zu bewerten ist. Will man einen Beitragsvergleich zwischen Männern und Frauen bewerten, muss man allerdings auch die gleichen Basiswerte zugrunde legen (Alter, Versicherungszeit, Gesundheitszustand, Hobbys). Nur bei gleichen Voraussetzungen stimmt die Aussage mit dem niedrigeren Beitrag für Frauen. Verschiedene Onlineportale bieten Beitragsberechnungen an. Beispielhaft soll hier einmal der Vergleich einer Risikolebensversicherung als Vergleich zwischen Mann und Frau analysiert werden.
Gehen wir zunächst von völlig gleichen Voraussetzungen aus, 30 Jahre, Nichtraucher, keine risikobehafteten Hobbys (z. B. Motoradfahren), Versicherungssumme 100.000 Euro, Laufzeit 15 Jahre. Ein Mann muss bei der günstigsten Versicherung einen Jahresbeitrag von etwa 63 Euro zahlen, eine Frau bei der gleichen Versicherung dagegen nur etwa 48 Euro. Bei der im Vergleich teuersten Versicherung beträgt der Unterschied 225 Euro zu ca. 162 Euro. Es ergibt sich ein durchaus erheblicher Beitragsunterschied zwischen Mann und Frau. Allerdings relativiert sich die Aussage sofort, wenn die Frau zum Beispiel Raucherin ist. In diesem Fall wird der Beitrag der günstigsten Versicherung sofort auf ca. 72 Euro berechnet und liegt damit bereits bei nur einem Risikofaktor über dem Jahresbeitrag eines nichtrauchenden Mannes.
Also die Aussage, dass Frauen günstigere Beiträge zu einer Risikolebensversicherung zahlen, relativiert sich am gezeigten Beispiel und muss auf die Aussage „unter gleichen Voraussetzungen“ reduziert werde. Dieser kurze und natürlich nicht vollständig aussagefähige Vergleich wirft die Frage auf, ob bei den günstigeren Voraussetzungen nicht die Frau die Lebensversicherung in einer Partnerschaft abschließen sollte. Unter gewissen Umständen ist diese Frage durchaus relevant, nämlich dann, wenn zum Beispiel ein Darlehen getilgt werden soll, beide Partner annähern gleich zum Einkommen beitragen und eine verbundene Risikolebensversicherung abgeschlossen werden soll.
Hier muss eine Beratung und ein Vergleich darüber Aufschluss geben, ob ein lohnenswert geringerer Beitrag durch den Vertragsabschluss der Frau zu erzielen ist. Der Beitragsvorteil, den die Frau in einer Partnerschaft bei Abschluss der Risikolebensversicherung erzielen kann, sollte natürlich nicht der ausschlaggebende Grund für den Abschluss sein. Vielmehr sind alle Faktoren, die dem Versicherungsabschluss zugrunde liegen, zu berücksichtigen (Einkommenssituation, wer trägt die Hauptlast an der finanziellen Versorgung der Familie, etc.).
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