Risikozuschläge GKV, Risikozuschläge Gesetzliche Krankenversicherung, Risikozuschläge Gesetzliche Krankenkasse
Risikozuschläge sind aus den privaten Krankenversicherungen bekannt. Diese werden aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit zu erwartenden Folgekosten für weitere Behandlungen, Therapien etc. berechnet. In den gesetzlichen Krankenkassen dürfen keine Risikozuschläge berechnet werden, da deren Finanzierungsprinzip sich komplett von dem der privaten Krankenversicherungen unterscheidet. Hier greift das Prinzip der Gleichberechtigung, das jedem Versicherungsnehmer im Bedarfsfall dieselben Leistungen zukommen lässt.
Die Beiträge werden bei den gesetzlichen Krankenkassen in Abhängigkeit der Höhe des Einkommens ermittelt und nicht nach bestimmten Risikofaktoren berechnet. Es spielt keine Rolle, welche medizinische Vorgeschichte ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer hat. Die gesetzlichen Krankenkassen lassen bei einer neuen Mitgliedschaft keine umfangreichen Fragebögen zur Gesundheitsprüfung ausfüllen, wie das bei den privaten Krankenversicherungen üblich ist. Alle evtl. vorhandenen Risikoanzeichen spielen keine Rolle.
Jeder versicherungspflichtige Arbeitnehmer kann in den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden, unabhängig von Risikofaktoren oder medizinischer Vorgeschichte. Jeder hat seinen Beitragssatz von derzeit 15,5 % zu entrichten und erhält dafür eine medizinische Versorgung im Bedarfsfall. Bestimmte, spezielle Heilmethoden werden allerdings nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen unterstützt.
Aus dem Grunde lohnt es sich, vor einem Wechsel die verschiedenen gesetzlichen Kassen genau miteinander zu vergleichen. Beispiele für Heilmethoden, die nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen unterstützt werden, sind alternative Heilmethoden, wie die Akupunktur oder die Homöopathie.