Schufa Auskunft, Bonitätsprüfung, gestellte Kontenanträge
Wer heute einen Kredit oder ein Darlehen abschließen möchte, der muss sich zunächst einer Bonitätsprüfung unterziehen. Hier wird festgestellt, ob der jeweilige Kreditnehmer auch in der Lage ist, die Summe zurückzuzahlen. Grundsätzlich holt die Bank im Rahmen dieser Bonitätsprüfung auch eine Schufa Auskunft ein, die wichtige Informationen in Bezug auf die Bonität enthält. Grundsätzlich muss man bei dieser Auskunft zwischen zwei verschiedenen Merkmalen unterscheiden: Negativ- und Positivmerkmale.
In den Positivmerkmalen finden sich beispielweise die Daten über bestehende Girokonten und gestellte Kontenanträge, Daten über bestehende Kredite , sowie Anfragen zu Krediten, bisher ausgegebene Kreditkarten, Bürgschaften, sowie eventuell bestehende Leasinggeschäfte. Solange ein Kredit besteht und dieser regelmäßig zurückbezahlt wird, ist dieser also in den Positivmerkmalen der Schufa Auskunft zu finden. Bei einer Negativmerkmalen in der Schufa-Auskunft wird in der Regel seitens der Bank kein Kredit gewährt, da die Bonität in Frage gestellt wird.
Zu diesen Negativmerkmalen gehören zum Beispiel Forderungen, die angemahnt wurden und unbezahlt bleiben, Mahnbescheide, sowie Vollstreckungsmaßnahmen, Missbrauch der Checkkarte, Rückgabe von Schecks aufgrund mangelnder Deckung und die Beantragung bzw. Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens. Grundsätzlich muss der Verbraucher zunächst sein Einverständnis geben, damit das jeweilige Kreditinstitut eine Schufa Auskunft einholen darf. Die Verbraucher haben jeder Zeit die Möglichkeit selbst Einblick in Ihre Schufa zu nehmen.
Die Schufa Auskunft kommt bei einer Schiffsbeteiligung eher nicht zum Einsatz. Was es sich mit Schiffsbeteiligungen auf sich hat, haben uns aber viele Kunden gefragt. Daher haben wir die Schiffsbeteiligungen auch in unser Finanzlexikon aufgenommen.