10 Tipps für die Steuererklärung von Rentnern – was Sie als Rentner bei der Steuer berücksichtigen sollten. Die Besteuerung der Rente hat sich evtl. für Sie geändert.
Fakt: Seit dem Jahr 2005 werden Renten höher besteuert und viele Finanzämter prüfen derzeit, ob Rentner Ihre Steuererklärung abgegeben und Ihrer Steuerpflicht nachgekommen sind.
1. Welcher Rentner ist steuerpflichtig und ab wann?
Ab einem jährlichen Grundfreibetrag (Besteuerungsanteil der Einkommen) von 8.004 Euro für Alleinstehende bzw. 16.007 für Verheiratete muss jeder seine Rente versteuern.
Dieser Grundfreibetrag gilt für alle Einkommen, die der Rentner erzielt, also z. B. Vermietung/Verpachtung, Einkommen aus Kapitalvermögen, Pensionen/Rente.
2. Wie hoch sind die anfallenden Steuern?
Das lässt sich nicht pauschal feststellen. Es kommt auf verschiedene Einflussfaktoren an, wie zum Beispiel Familienstand, wann fand die Verrentung statt, wie hoch ist die Bruttorente inklusive aller Einkommen, wie hoch sind die Krankenversicherungskosten etc.?
3. Wird die Witwenrente wie die normale Rente besteuert?
Verschiedene Rentenarten (z. B. Witwenrente oder Berufsunfähigkeitsrente) werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser Ertragsanteil ist ähnlich einem Zinsanteil dieser Rente und ist abhängig vom Alter des Rentners bei Renteneintritt.
4. Existieren auch steuerfreie Rentenzahlungen?
Selbstverständlich existieren auch steuerfreie Rentenzahlungen. Hierunter fallen unter anderem Renten die von der gesetzlichen Unfallversicherung ausgezahlt werden. Dazu gehören zum Beispiel Renten der BG, Renten für Kriegs- oder Schwerbehinderte und Geldrenten die an DDR- oder NS-Opfer ausgezahlt werden.
5. Welche Kosten kann ein Rentner als Ausgaben geltend machen?
Als Pauschalbetrag können Rentner 102 Euro geltend machen. Wollen sie mehr Kosten geltend machen, so können dies evtl. Kosten für den Arzt, die Haushaltshilfe oder auch Pauschalbeträge für zusätzliche Belastung aufgrund einer Behinderung sein.
6. Wird die gesamte Rente zur Berechung der Steuerlast herangezogen?
Für Rentner, die im Jahr 2009 in Rente gingen, gilt ein Steuersatz von 58 % - und das für die komplette Rentenbezugsdauer. Dieser Prozentsatz ist aber nicht fest. Er steigt von Jahr zu Jahr, bis er im Jahr 2040 dann 100 % erreicht hat. Das bedeutet, wer im Jahr 2040 oder später in Rente geht, der muss anschließend 100 % seiner Altersrente versteuern.
Dafür gibt es aber eine Entlastung für die Aufwendungen, die man für die private Altersvorsorge betreibt. Bis ins Jahr 2025 werden Beiträge zu bestimmten privaten Altersvorsorgeprodukten schrittweise stärker steuerlich begünstigt.
7. Der Altersentlastungsbetrag – was ist das?
Auch hier gibt es schrittweise Veränderungen. Grundsätzlich ist der Altersentlastungsbetrag der Betrag, um den Rentner ab dem 65. Lebensjahr ihre Einkünfte, die NICHT Renten oder Pensionen sind, mindern dürfen.
Rentner, die im Jahr 2004 oder noch eher 65 Jahre alt wurden, können ihr Einkommen um 40 % (aber max. 1.900 Euro) mindern. Dieser Prozentsatz und Betrag vermindert sich je jünger ein Rentner ist.
8. Angenommen ein Rentner hat kein Steuererklärung abgegeben, hätte es aber tun müssen. Was nun?
Eine Steuererklärung kann auch noch nachträglich abgegeben werden. Allein die Abgabe der Steuererklärung bedeutet noch lange nicht, dass man auch Steuern (nach-)zahlen muss.
9. Bekommen die Finanzämter Meldungen über die Renteneinkünfte aller Rentner?
Was die Zahlungen von Rentenkassen, Versorgungswerke, Pensionskassen und Pensionsfonds angeht ja.
10. Wer hilft Rentnern bei Unsicherheiten und Fragen?
Bei Fragen können sich Rentner sowohl an ihr zuständiges Finanzamt, als auch an Lohnsteuerhilfeverein oder an Steuerberater wenden. Diese helfen gerne weiter.
Stand 07/2010
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