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9. Was passiert mit den Beiträgen bzw. der Versicherungssumme bei Todesfall des Versicherungsnehmers einer Risikolebensversicherung?

Das Wesen einer Risikolebensversicherung besteht nicht im Erleben des Versicherungsfalles. Die Laufzeit der Police ist zeitlich begrenzt. Die festgesetzte Versicherungssumme wird nicht am Ende der vereinbarten Laufzeit fällig. Verstirbt der Versicherte allerdings während der festgesetzten Laufzeit, wird die im Vertrag vereinbarte Leistung fällig, das heißt im konkreten Fall an die Berechtigten gezahlt. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen die garantierte Versicherungssumme sowie bei einigen Versicherern den bis zum Tod des Versicherten erworbenen Anteils an den erwirtschafteten Überschüssen.

Die tatsächlich ausgezahlte Todesfallsumme unterscheidet sich dabei in den jeweiligen Vertragsformen zum Teil ganz erheblich. Neben einer konstanten Todesfallleistung kann auch eine mit der Vertragsdauer abnehmende Summe vereinbart werden. Das ist immer dann der Fall, wenn entsprechend der bereits vorliegenden Laufzeit des Vertrages die Beiträge verringert werden. Viele Verträge werden in dieser Form abgeschlossen. So ist es durchaus sinnvoll zu Beginn der Laufzeit eine hohe Versicherungssumme zu vereinbaren, die dann im frühen Todesfall auch zur Auszahlung gelangt, später jedoch die Beiträge langsam abzusenken, wenn beispielsweise die Kinder erwachsen werden und den Haushalt verlassen oder ein Darlehen fast abgezahlt ist.

Mit den fallenden Beiträgen verringert sich dann natürlich vereinbarungsgemäß die Versicherungssumme, was im Todesfall zu einer geringeren Leistung durch den Versicherer führt. Allerdings ist auch der andere Fall denkbar. Durch bestimmte Lebensumstände kann es notwendig sein, die Risikolebensversicherung zu erhöhen. Will der Versicherungsnehmer beispielsweise gemeinsam mit einem bereits begünstigten Partner eine Firma gründen und der Kapitalbedarf wird durch ein Darlehen gedeckt, kann es notwendig sein, die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung zu erhöhen.

Mit der verbundenen Beitragserhöhung kommt es dann im Versicherungsfall, also bei Tod des Versicherten, auch zur Auszahlung des erhöhten Beitrags. Soweit der Normalfall. In der Regel wird die Versicherungsleistung beim Todesfall also ausgezahlt. Allerdings ist die Auszahlung an die Einhaltung des Vertrags gebunden. Jedem Vertragsabschluss zu einer Risikolebensversicherung geht eine Gesundheitsprüfung voraus. Der Versicherte muss zumindest einen Fragebogen zum aktuellen Gesundheitszustand ausfüllen. Der Versicherungsnehmer ist dringend dazu angehalten, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen, auch wenn es dadurch zu einer Beitragserhöhung kommen kann (Raucher, Diabetiker etc.)

Unwahre Aussagen können zur Minderung der Versicherungssumme oder im schlimmsten Fall zum Totalverlust der Leistung führen. Bei hohen Versicherungssummen, etwa über 200.000 Euro, verlangen einige Versicherer eine ärztliche Untersuchung. In diesem Fall dürfte es weniger Probleme bei der Auszahlung geben. Dynamische Versicherungsmodelle mit steigenden Beiträgen und damit steigender Versicherungssumme werden oft ohne zusätzliche Gesundheitsprüfungen angeboten.

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