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Trotz Hartz4 privat versichert - Gesetzeslücke erfreut privat versicherte Hartz4-Empfänger

Privat versichert trotz Hartz 4Das Landessozialgericht für das Saarland hat vor kurzem entschieden, dass die sog. ARGEn die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung für Arbeitslosengeld II-Empfänger vollständig übernehmen müssen.

 

Eine seit 2009 bestehende Gesetzeslücke ist dafür verantwortlich. Diese Gesetzeslücke hat zwar schon häufiger verschiedene Stellen der Justiz beschäftigt, wurde aber bisher noch nicht geschlossen.

Diese Lücke besagt, dass vor dem Leistungsbezug nicht, oder privat versicherte Hartz-VI-Empfänger nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden können. In diesem speziellen Fall ging es einem Rechtsanwalt so - daher blieb er in seiner privaten Krankenversicherung und wollte den Beitrag von der ARGE erstattet bekommen.

Von Seiten der ARGE wurde aber nur der Beitrag erstattet, der auch für GKV-Mitglieder an die Krankenversicherungen überwiesen wird.

 

Dies hat das Gericht nun als rechtswidrig erklärt. Dem Leistungsempfänger dürfen durch eine "gesetzlich vorgegebenen Bedarfsunterdeckung keine existenzbedrohenden monatlichen Schulden entstehen".

Somit muss die ARGE die Beitragsdifferenz zwischen Beitrag zur Privaten Krankenversicherung und Gesetzlichen Krankenversicherung ausgleichen.

 

Stand 08/2010

 

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