Umwandlung, Umtausch, Änderungen
In der Finanzwelt hat der Begriff in den verschiedensten Bereichen Bedeutung. Man kann jedoch sagen, dass es sich bei der Umwandlung grundsätzlich um eine Strukturveränderung bei einem Finanzobjekt handelt, welches zugrunde liegt: innerhalb eines Portfolios ist die Umwandlung ein Umtausch. Unter bestimmten Bedingungen können bei Anleihen Änderungen im Rahmen der Bedingungen vorgenommen werden, wenn dies vertraglich festgelegt wurde. Ist diese Option gegeben, so können zum Beispiel Änderungen in Bezug auf die Verzinsung oder der Tilgung vorgenommen werden.
Solche Änderungen der Bedingungen werden als Umwandlung bezeichnet. Auch im Bereich der Aktien spricht man unter Umständen von einer Umwandlung. Innerhalb der Satzung kann zum Beispiel festgelegt werden, dass Inhaberaktien auf Wunsch des jeweiligen Aktionärs in Namensaktien umgewandelt werden. Inhaberaktien können an der Börse gehandelt werden, da sie auf den Inhaber lauten. Namensaktien können in der Regel nicht einfach weitergegeben werden, da sie auf den Namen des Aktionärs lautet, dementsprechend müssen bei der Weitergabe bestimmte Bedingungen eingehalten werden.
Doch nicht nur in der Finanzwelt wird von einer Umwandlung gesprochen, sondern auch in anderen Bereichen. So wird die Rechtsform Änderung eines Gesellschaft beispielweise ebenfalls als Umwandlung bezeichnet. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Wechsel aus bestimmten Gründen vollzogen wird, oder durch eine eventuelle Fusion, Spaltung oder Verschmelzung erfolgt. Die Änderung der Rechtsform unterliegt dem sogenannten Umwandlungsgesetz.
Informieren Sie sich weiter in unserem Finanzlexikon. Als nächstes wird der Begriff Variabler Zins weiter erläutert.