Werden alle Personen in die Unfallversicherung aufgenommen oder gibt es Altersgrenzen?
Grundsätzlich gilt, dass alle Personen in eine Unfallversicherung aufgenommen werden können. Allerdings ist ab einem Alter von 65 bis 70 Jahren nur ein spezieller Seniorentarif möglich. Dieser ist speziell auf die Bedürfnisse älterer Personen zugeschnitten und beinhaltet, zusätzlich zum „normalen“ Versicherungsschutz, nützliche Hilfeleistungen für die Bewältigung des Alltags im Falle einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung. Außerdem sind die Versicherungsleistungen dieser speziellen Zielgruppe wesentlich höher als für den Normalverbraucher.
Dies zieht natürlich gleichzeitig höhere monatliche Beiträge nach sich. Bei allen Versicherungsgesellschaften können Kinder ab der Geburt versichert werden. Doch bei den verschiedenen Anbietern von Unfallversicherungen existieren auch unterschiedliche Formen von Altersgrenzen. Im Falle einer Kinderunfallversicherung werden Vergiftungen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr komplett ausgeschlossen. Kinder können nur mittels Kinderunfallversicherung abgesichert werden, solange sie das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Eine solche Kinderunfallversicherung endet im Normalfall mit dem 18. Lebensjahr des Kindes. Im Anschluss an diesen Zeitpunkt wird die bestehende Kinderunfallversicherung einem Erwachsenentarif zugeordnet. Eine Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr gilt nur maximal bis zum 65. Lebensjahr. Anschließend muss ein neues Angebot gewählt werden, das den Bedürfnissen älterer Leute entspricht. Häufig liegen die Beiträge bei einem komplett neuen Angebot höher als die des bisherigen. Auch die Leistungen unterscheiden sich im Gegensatz zu einem herkömmlichen Unfallversicherungstarif. Das Endalter einer Unfallversicherung ist mit 85 Jahren angegeben.
Solche festgelegten Altersgrenzen sind für die Versicherungsunternehmen von besonderer Bedeutung. Denn dadurch wird das Risiko eines Schadensfalls immer geringer. Gleichzeitig entstehen weniger Kosten aus Leistungen im Versicherungsfall, und dies wiederum kommt dem ganzen Unternehmen entgegen. Es ist deutlich erkennbar, dass die bestehenden Altersgrenzen durchaus sinnvoll festgelegt wurden. Denn im Seniorenalter entstehen nun einmal ganz andere Bedürfnisse als im Kindesalter. Teilweise werden für Senioren auch eher Leistungen gewährt als in einem Normaltarif.
So ist es beispielsweise möglich, dass einem Versicherungsnehmer im Seniorenalter auch für eine Oberschenkelfraktur Leistungen gewährt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Bruch durch Fremdeinwirkung oder einfach durch einen einfachen Sturz entstanden ist. Eine solche Toleranz gibt es aber nur bei Seniorentarifen, die sich durch besondere Leistungsfähigkeit auszeichnen.
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