Welchen Unterschied gibt es zwischen der Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Um die einzelnen Unterschiede aufzuführen, ist eine genaue Definition beider Versicherungsformen notwendig. Denn jede der beiden Versicherungen tritt unter ganz bestimmten Umständen in Kraft. Eines haben beide jedoch gemeinsam: Sie dienen dazu, den gewohnten Lebensstandard im Falle einer dauerhaften körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung zumindest annähernd aufrecht zu erhalten. Die Unfallversicherung zahlt ausschließlich im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung in Folge eines Unfalls. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen tritt auch in Kraft, wenn die Ausübung der beruflichen Tätigkeit in Folge einer Krankheit nicht mehr möglich ist.
Die Statistik belegt, dass die Bedeutung einer Berufsunfähigkeitsversicherung in den letzten Jahren immer größer geworden ist. Außerdem zeigt sie, dass eine Berufsunfähigkeit viel häufiger nach einer Krankheit als nach einem Unfall auftritt. Bei der Unfallversicherung wird zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung unterschieden. Die Gesetzliche gilt nur innerhalb Deutschlands und ausschließlich auf dem Weg zur Arbeit, von der Arbeit und während der Arbeitszeit.
Auch Kinder, die Kindertagesstätten oder Horte besuchen, sowie Studenten sind durch die gesetzliche Unfallversicherung in diesem begrenzten Maße mit abgesichert. Die private Unfallversicherung bringt den großen Vorteil mit sich, dass sie wirklich rund um die Uhr gültig ist und Unfälle in der Freizeit ebenfalls durch sie abgesichert werden. Außerdem gilt sie an jedem Ort der Welt, sodass der Versicherungsschutz auch während der Urlaubszeit aufrechterhalten wird. Allerdings leistet jede Unfallversicherung nur, wenn ein bestimmter Invaliditätsgrad erreicht ist, im Idealfall wird bei Abschluss darauf geachtet, dass bereits ab 1 Prozent Leistungen bezogen werden können.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der Versicherte seinem zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Verletzung, Krankheit oder anderer Beeinträchtigungen nicht mehr nachgehen kann. Diese Versicherung kann als Einzelversicherung oder in Kombination mit einer Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen werden. Durch die Berufsunfähigkeitsrente kann der bis dahin gewohnte Lebensstandard zumindest teilweise aufrechterhalten werden. Im Gegensatz zur Unfallversicherung ist der Versicherte hier auch leistungsberechtigt, wenn die Berufsunfähigkeit in Folge von Krankheit auftritt. Dieser Fall ist bei der Unfallversicherung komplett von den Leistungen ausgeschlossen.
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