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In welchen Fällen bekommt man Leistungen von der Unfallversicherung?

Die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen aus der Unfallversicherung sind abhängig von der Art der Unfallversicherung. Handelt es sich um die gesetzliche Unfallversicherung, gelten andere Voraussetzungen als bei einer privaten Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen sehr stark begrenzten Versicherungsschutz. Denn diese gilt nur innerhalb Deutschlands. Außerdem gilt auch eine zeitliche Einschränkung, denn diese greift nur bei Unfällen, die auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle geschehen oder die während der Arbeitszeit, in Kindertagesstätten oder Horten oder in Schule oder Universität passieren.

Daher ist eine zusätzliche private Unfallversicherung absolut sinnvoll. Die private Unfallversicherung ist wesentlich flexibler in der Gewährung von Leistungen. Sie sichert alle Eventualitäten komplett ab. Diese Versicherung gilt an jedem Ort auf der ganzen Welt. Der Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr, sodass keinerlei Lücken in der Absicherung entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unfall während der Arbeitszeit oder in der Freizeit passiert. Die private Unfallversicherung ergänzt den gesetzlichen Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls und eines Eintretens von Invalidität. Außerdem bietet sie Personen eine Absicherung, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht berücksichtigt werden.

Dazu zählen Selbstständige, Hausfrauen und Personen im Ruhestand. Eine Unfallversicherung gewährt Leistungen, wenn nach einem Unfall ein längerer Krankenhausaufenthalt notwendig wird, wenn dauerhafte Beeinträchtigungen körperlicher oder psychischer Art durch einen Unfall entstehen, wenn ein Unfall eine Invalidität zur Folge hat oder auch im Falle des Todes durch einen Unfall. Zusätzlich zu den Unfällen im klassischen Sinne werden auch Verletzungen anerkannt, die durch eigene Kraftanstrengung entstanden sind. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt erst in Kraft, wenn die Erwerbsminderung mindestens bei 20 Prozent liegt.

In einer privaten Unfallversicherung ist die Zahlung von Leistungen bereits bei einem Invaliditätsgrad von 1 Prozent möglich. Dies ist allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Es ist zu empfehlen, bei Vertragsabschluss diesem Punkt besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Denn wenn der Leistungsanspruch erst bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent entsteht, ist die Versicherung fast wertlos.

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