Gibt es Fristen für die Zeit zwischen Unfall und Invalidität, um diese mit dem Unfall in Verbindung zu setzen?
Damit eine Unfallversicherung Leistungen z. B. die Kernleistungen zahlen muss, gilt es, bestimmte Fristen genau einzuhalten. Oftmals ist es so, dass eine Invalidität unmittelbar nach einem Unfall noch gar nicht absehbar ist. In vielen Fällen kommt es erst Monate nach dem eigentlichen Unfall zum Invaliditätsfall. Um die Invalidität zu dem späteren Zeitpunkt trotzdem bei der Versicherungsgesellschaft geltend machen zu können, muss diese spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein.
Anschließend hat der Versicherungsnehmer noch einmal drei Monate Zeit, um sich diese später eingetretene Invalidität durch einen Arzt bescheinigen zu lassen. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Invalidität wirklich innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist. Tritt sie noch später ein, erlischt der Leistungsanspruch aus der Unfallversicherung. Er erlischt ebenfalls, wenn die Bescheinigung des Arztes dem Versicherungsunternehmen nicht rechtzeitig, vor Ablauf der Frist, vorliegt.
Diese Fristen sind auch im Versicherungsvertrag eindeutig festgelegt und dort jederzeit nachzulesen. Jeder Versicherungsnehmer sollte sich im Falle eines Falles stets genau über etwaige festgelegte Verpflichtungen informieren, die seinerseits eingehalten werden müssen, um Leistungen zu beziehen. Wird auch nur eine Kleinigkeit übersehen, kann dies im schlimmsten Fall zum Verlust der zu erwartenden Leistung führen. Jede Versicherungsgesellschaft, die privaten Unfallschutz anbietet, hat ein unterschiedliches Procedere, was den Fall eines Anspruchs auf Leistung betrifft. Doch alle unterliegen den oben aufgeführten Fristen.
Diese wurden nicht willkürlich festgelegt, sondern basieren auf jahrelanger Erfahrung auf diesem Gebiet. Im Laufe der Jahre hat es sich herausgestellt, dass in fast allen Fällen die Invalidität innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr entsteht. Vielleicht gibt es tatsächlich einige wenige Fälle, in denen die Jahresfrist geringfügig überschritten wurde. Doch in diesen Fällen konnte nicht mehr eindeutig belegt werden, dass die Invalidität als Folge des angezeigten Unfalls entstanden ist. Die drei zusätzlichen Monate, die gewährt werden, um die entsprechenden Dokumente von den Ärzten zu besorgen, reichen absolut aus, um diese Bescheinigungen zu beschaffen.
Wenn Sie auf der Suche nach einer Unfallversicherung sind, finden Sie in unserem Unfallversicherungsvergleich vielleicht die beste Unfallversicherung für Ihre Belange.