Welche weiteren Leistungen gibt es in der Unfallversicherung?
Jede Unfallversicherung beinhaltet eine sogenannte Kernleistung, die für die finanzielle Absicherung im Falle einer Invalidität durch Unfall sorgen soll. Als Basis für die Ermittlung der Leistungshöhe dient die vereinbarte Versicherungssumme. Diese wird nur im Falle einer 100 %igen Invalidität komplett ausgezahlt. In jedem anderen Fall wird ein entsprechender Prozentsatz der Gesamtversicherungssumme ausgezahlt. Doch eine Unfallversicherung beinhaltet nicht nur eine Gesamtversicherungssumme. Es besteht bei jedem Anbieter die Möglichkeit, den Versicherungsleistungen diverse Zusatzleistungen hinzuzufügen.
Dabei kann der Versicherungsnehmer individuell entscheiden, welche der angebotenen Zusatzleistungen für ihn notwendig sind. Zu diesen Zusatzleistungen zählen: Kapitalabfindungen im Todesfall für die Hinterbliebenen, Bergungskosten, Krankenhaustagegeld, Krankengeld, Genesungsgeld, teilweise Kostenübernahme bei Notwendigkeit kosmetischer Operationen oder auch eine Sofortleistung im Falle von Schwerstverletzungen in Folge eines Unfalls. Die Höhe der jeweiligen Zusatzleistungen kann, je nach Anbieter, meist auch individuell festgelegt werden.
Der grundlegende Versicherungsschutz wird durch diese Zusatzleistungen optimal ergänzt. Die Todesfallleistung ist in den meisten Fällen eher gering. Aber sie nimmt den Hinterbliebenen die Kosten für eine Beisetzung ab. Oft ist dies eine große Unterstützung in der schweren Zeit. Bei längeren Krankenhausaufenthalten nach einem Unfall lohnt es sich, auch Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld zusätzlich mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen zu haben. Dadurch lassen sich Verdienstausfälle leichter überbrücken und vorübergehende finanzielle Engpässe bereits im Vorfeld verhindern. Besonders nach einem Verkehrsunfall kann es schnell möglich sein, dass kosmetische Operationen notwendig werden. In diesem Fall übernimmt die private Unfallversicherung einen bestimmten Kostenanteil, wenn diese Zusatzleistung im Paket enthalten ist.
Auch Bergungskosten können hohe Kosten verursachen. Geschieht ein Unfall im Ausland, entstehen oft enorme Kosten für die Bergung der Verletzten. Diese werden durch eine entsprechende Klausel im Versicherungsvertrag belegt. Das Spektrum der zusätzlichen Leistungen ist sehr breit gefächert. Allerdings variiert das Angebot von Anbieter zu Anbieter, sodass jeder Versicherungsnehmer sich unbedingt die Zeit nehmen solle, alles genau zu prüfen. Erst danach sollte eine Entscheidung bezüglich des Versicherungsschutzes getroffen werden. Als nächstes wird der Begriff Gliedertaxe in der Unfallversicherung erklärt.
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