Lebensversicherung, Rentenversicherung, Unterschied Lebensversicherung Rentenversicherung
Bei Tod des Versicherungsnehmers bezahlt die Risikolebensversicherung die versicherte Todesfallsumme, sodass die Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen sowie die Sicherung von Verbindlichkeiten gewährleistet sind. Diese Art der Lebensversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen, hierbei kommen die Risikolebensversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme, sowie die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme am häufigsten vor. Letztere wird meist zur Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet, wobei die Versicherungssumme gleichzeitig mit der Tilgung des Darlehens abnimmt. Die Risikolebensversicherung wird von Banken im Zusammenhang mit Kreditverträgen als so genannte Restschuldversicherung angeboten und ist oftmals Voraussetzung für die Kreditgewährung.
Neben dieser Form der Risikolebensversicherung existiert noch die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben, die der Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen dient. Hierbei gibt es mehrere versicherte Personen, die Leistung dieser Lebensversicherung wird fällig, wenn es innerhalb der Versicherungsdauer zum Todesfall einer der versicherten Personen kommt. Der Beitrag der Risikolebensversicherung (Prämie) ist abhängig von Geschlecht und Alter, sowie dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zu Beginn der Lebensversicherung. Die Kombination zwischen Risikolebensversicherung und einer Kapitalbildenden Geldanlage bezeichnet man als Kapitallebensversicherung. Zum einen ist bei dieser Versicherungsform das Todesfallrisiko des Versicherungsträgers abgesichert und zum zweiten wird Kapital angespart, welches zum Beispiel für einen der oben genannten Zwecke verwendet werden kann.
Wird die Versicherungssumme im Erlebensfall ausgezahlt, dann ist die Höhe der Summe abhängig von der Überschussbeteiligung. Als Überschussbeteiligung bezeichnet man die Summe, welche üblicherweise aus Zinsen erwirtschaftet wird. Somit ist die Überschussbeteiligung abhängig davon, wie effizient die Versicherungssumme angelegt wurde. Eine Garantie auf die Höhe der Summe besteht nicht. Eine Hochrechnung der Auszahlungssumme vor Vertragsabschluss, hilft bei der Auswahl der persönlichen Versicherung. Falls die Zinsfreibeträge schon ausgeschöpft sind, kann man mit einer Kapitallebensversicherung dennoch steuerliche Vorteile erzielen. Diese Versicherungsform wird auch gerne zur Sicherheit von Immobilienfinanzierungen eingesetzt.
Dazu bieten verschiedene Versicherer besondere Angebote an. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung sind die Beitragssätze hier wesentlich geringer, da bei einer Risikolebensversicherung keine Auszahlungssumme besteht, sondern nur das Todesfallrisiko des Versicherten versichert wird. Erklärt sich der Arbeitgeber bereit einen Teil der Versicherungssumme direkt als Teil des Verdienstes zu zahlen, dann ist die Direktversicherung eine interessante Alternative. Hier gelten sehr niedrige Steuersätze für den Beitragssatz. In der Regel sind Beiträge zur Kapitallebensversicherung als Vorsorgeaufwand steuerlich geltend zu machen. Dies ist besonders interessant für folgende Berufsgruppen: Selbständige, Freiberufler und Beamte. An die Steuerfreiheit sind bestimmte Bedingungen gebunden. Nach 12 Versicherungsjahren ist die ausgezahlte Versicherungssumme steuerfrei, sofern mindestens 5 Jahre Beiträge geleistet worden sind. Werden diese gesetzlichen Forderungen nicht erfüllt, sind 25% der Zinsen fällig. Sie werden direkt vom Versicherer an das Finanzamt abgeführt.
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