2. Was bedeutet der Begriff "verbundene Risikolebensversicherung"?
Risikolebensversicherungen versichern den Leistungsempfänger nur gegen ein einziges Ereignis. Dieses Ereignis ist der Tod. Für Ehepaare, in deren Haushalt bereits ein Kind oder mehrere leben, reicht es meist nicht aus, nur den Hauptverdiener über eine Risikolebensversicherung abzusichern. Denn oft wird hier nicht berücksichtigt, dass nicht nur dessen Tod eine finanzielle Mehrbelastung auslöst, sondern auch der Tod des anderen, nicht versicherten Partners, da die Kinder unter Umständen mit zusätzlichem Aufwand versorgt werden müssen, wie zum Beispiel Kindertagesstätte oder Tagesmutter etc.
Um auch für den Fall des Ablebens des Partners vorzusorgen, der etwa in der Ehe den geringeren finanziellen Zugewinn erbringt, sollte der Abschluss einer verbundenen Lebensversicherung in Erwägung gezogen werden. Bei dieser tritt der Leistungsfall ein, sobald einer der beiden im Vertrag benannten Personen verstirbt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich bei dem Hinterbliebenen um den Hauptverdiener handelt oder den Partner. Die Versicherungsleistung wird in gleicher Weise fällig. Eine verbundene Lebensversicherung ist aber nicht nur in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft von Interesse, sie kann auch für die Geschäftspartner eines Unternehmens Bedeutung erlangen.
So können sich zum Beispiel die Gesellschafter eines Unternehmens vor finanziellen Schwierigkeiten schützen, wenn durch den plötzlichen Tod eines der Versicherten die geplanten Einnahmen durch diesen nicht mehr erwirtschaftet werden können. Unter einer verbundenen Risikolebensversicherung versteht man also eine Risikoversicherung, bei der mehr als eine Person in einer Police versichert werden. Es muss sich dabei auch nicht nur um zwei Personen handeln. Wird die Police für mehr als zwei Personen ausgestellt, kommt die Versicherungssumme dann zur Auszahlung, wenn entweder alle Versicherungsnehmer gleichzeitig sterben oder ein Versicherungsnehmer vor den anderen stirbt. Dabei wird die Leistung für die Versicherung nur einmal fällig, auch wenn beispielsweise bei einem Unfall zwei der drei an einer Versicherung beteiligten Personen sterben sollten.
Die Versicherungsprämie ist deshalb bei der verbundenen Risikolebensversicherung meist günstiger als mehrere einzelnen Policen, die Auswahl des richtigen Versicherers vorausgesetzt. Allerdings soll nicht verschwiegen werden, dass der Abschluss von Einzelverträgen gegenüber einer verbundenen Lebensversicherung auch einige Vorteile bringt. Diese bestehen vor allem in der individuellen Wahl der Versicherungssumme und der Laufzeit für jeden der Versicherten, eine jeweilige Anpassungsmöglichkeit an die Versorgungssituation des einzelnen Versicherten und eine bessere Absicherung bei gleichzeitigem Tod beider Partner bei meist nur etwas höheren Beiträgen, als bei einem verbundenen Vertrag.
Gerade bei Ehepaaren mit Kindern im eigenen Haushalt sollte durch eine individuelle Beratung und Berechnung der Beiträge für die gewünschte Versicherungssumme ermittelt werden, ob im konkreten Fall eine verbundene Lebensversicherung abgeschlossen wird oder ob es nicht besser ist, zwei Lebensversicherungspolicen zu erstellen.
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