3. Wonach kann man gehen, wenn man die Höhe der Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung bestimmt?
Der Versicherer haftet immer nur mit der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Diese liegen heute je nach Versicherungsgesellschaft im Höchstfall meist bei einigen hunderttausend Euro. Der Antragsteller auf eine Risikolebensversicherung sollte darauf achten, dass er eine möglichst hohe Deckungssumme vereinbart. Die Beiträge steigen in der Regel nicht proportional zur Versicherungssumme. Höhere Deckungssummen sind meist vergleichsweise günstiger. Bei der Bestimmung der Höhe der Versicherungssumme muss jeder Antragsteller natürlich zunächst seine eigene finanzielle Lage betrachten.
Zwar kann keine pauschale Empfehlung an dieser Stelle gegeben werden, aber als Orientierung sollte dienen: Wie stellt sich die private Lebenssituation dar, wie die berufliche? Hat zum Beispiel der Versicherungsnehmer einen Kredit für eine Geschäftsidee gemeinsam mit einem Partner aufgenommen, sollte die Höhe der Lebensversicherung so gewählt werden, dass im Todesfall das Darlehen aus der Versicherungssumme beglichen werden kann und der Partner damit nicht allein die Kosten tragen muss. Ein anders gelagerter Fall ist die Absicherung einer jungen Familie, bei der ein Versicherungsnehmer den Hauptanteil am Unterhalt für die Familie bezieht. Um bei einem Todesfall die Hinterbliebenen zunächst finanziell abzusichern, sollte man das Jahresgehalt des „Hauptverdieners“ zur Grundlage der Versicherungssumme machen.
Empfohlen wird die drei- bis fünffache Summe eines Jahresgehalts als Richtwert für die Versicherungssumme. Zur Absicherung einer Familie reicht zum Beispiel eine Versicherungssumme von 150.000 Euro bei einer angenommenen Verzinsung von 5,5% und einer Laufzeit von 20 Jahren für eine Monatsrente von etwa 1000 Euro. Mehrere Internetportale bieten Beispielrechner an, bei denen man vor einem konkreten Vertragsabschluss eine Modellrechnung für eine bestimmte Versicherungssumme durchführen kann. Es ist prinzipiell auch möglich, die Beiträge einer Risikolebensversicherung im Laufe der Zeit an die Gegebenheiten anzupassen. So ist es bei einer Reihe von Versicherern möglich, die Beiträge zu staffeln, das heißt, etwa zur Absicherung eines Hausbaus die Summe den im Laufe der Zeit geringer werdenden finanziellen Verpflichtungen durch die Kredittilgung anzupassen.
Hierzu sollte aber unbedingt eine genaue Bedarfsanalyse durch eingehende Beratung vor dem Vertragsabschluss zur Risikolebensversicherung durchgeführt werden. Ähnlich kann bei der Versicherung von Unternehmern gegen den Ausfall des Geschäftspartners verfahren werden. Bei jungen Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf ist natürlich zunächst von einer höheren Versicherungssumme auszugehen. Später können die Beiträge dann dem Geschäftsmodell angepasst werden. Berater der Versicherungsgesellschaften führen für diesen Fall eine Bedarfsanalyse durch, indem sie die Kapitallücke berechnen, die durch den Tod der versicherten Person entsteht und passen den Vertrag individuell an. Selbstverständlich sollte der Versicherungsnehmer das Angebot mehrerer Dienstleister genau prüfen.
Sie suchen die beste Lebensversicherung für Ihre Belange? Schauen Sie doch mal in unseren Lebensversicherung Vergleich.