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Vorgehen Berufsunfähigkeit, unternehmen bei Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit Ablauf

Bevor man überhaupt Leistungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen kann, muss der Arzt erst einmal eine Berufsunfähigkeit diagnostizieren. Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Patient infolge einer schweren Erkrankung, einer Körperverletzung oder des Kräfteverfalls, die übrigens vom Arzt nachzuweisen ist, nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, werden die Leistungen der Versicherung nach dem Grad der Invalidität der Betroffenen Person ausgerichtet.

Infos zur BU-Versicherung gibts in unserem Vergleich von verschiedenen Berufsunfähigkeitsversicherungen!

So ist bereits bei Vertragsabschluss entscheidend, ab welchem Grad der Invalidität die Rente ausgezahlt werden soll. Grundsätzlich kann man hier zwischen zwei Systemen wählen. Zum einen gibt es die Pauschalregelung. Hier wird die volle Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt, wenn eine 50 prozentige Berufsunfähigkeit vorliegt. Eine ärztliche Bescheinigung muss eingereicht werden. Wird jedoch nur 25 Prozent erreicht geht man hier leer aus und man erhält keine Rente. Außerdem steht noch noch das Staffelsystem zur Auswahl.

Diese Variante wird von vielen Anbietern empfohlen, denn eine Berufsunfähigkeit kommt nicht von heute auf morgen sondern kommt nach und nach. Darauf baut auch das Staffelsystem auf. Hier wird bereits schon ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit eine anteilige Rente an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Ab mindestens 75 Prozent Berufsunfähigkeit wird die volle Rente, die vertraglich festgelegt wurde ausgezahlt. Je nachdem, wie lange die Berufsunfähigkeit anhält, so lange erhält der Leistungsnehmer auch seine monatliche Rente. Die maximale vereinbarte Leistungsdauer beträgt bis zum 65. Lebensjahr.

Egal ob man sich für das Staffel-oder das Pauschalsystem entscheidet, grundsätzlich benötigt man immer ein Attest vom Arzt, wenn nicht sogar vom medizinischen Dienst der Krankenkassen, die den Grad der Berufsunfähigkeit bescheinigt. Erst dann beginnt die Arbeit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Je nach Anbieter kann es passieren, dass noch ein Fragebogen ausgefüllt werden muss, ehe die Zahlung der monatlichen Rente beginnt.