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Grundversorgung im Alter, Grundversorgung Rente, günstige Berufsunfähigkeitversicherung

Wer gegenwärtig im Alter nicht sozial absteigen möchte, muss privat vorzusorgen, denn die finanzielle Grundversorgung aus der staatliche Rentenversicherung fällt immer geringer aus. Eine staatliche Grundversorgung im Alter fällt immer mehr ab. Da die Zahl der jungen Erwerbstätigen immer mehr sinkt und die Zahl älterer Menschen permanent steigt, ist ein Ausgleich wie er durch den Generationenvertrag mit  Umlagenfinanzierung früher gegeben war, nicht mehr möglich.

Viele Menschen versuchen dieses Manko durch eine Lebensversicherung zu umgehen, die als Grundversorgung im Alter dienen soll. Die Grundversorgung Rente, wird nicht mehr als ausreichend und befriedigend empfunden - und das mit Recht. Dass die private Lebensversicherung als gute Grundversorgung im Alter angesehen wird, hat unter anderem den Grund, dass während der Ansparzeit die Beiträge steuerlich als Vorsorgeaufwendungen abgerechnet werden können. Wird die Kapital-Lebensversicherung nach 12 Jahren aber ausgezahlt, so ist diese Summe nicht steuerpflichtig.

Zwar ist die Gewinnspanne über eine Lebensversicherung nicht so hoch, wie z.B. bei einem Rentenfond, aber dafür ist die Sicherheit hoch. Will man sich auch hinsichtlich einer im Alter immer häufiger auftretenden Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Kräfteverfall absichern, so lohnt sich der Abschluss einer günstige Berufsunfähigkeitversicherung. Eine günstige Berufsunfähigkeitversicherung kann man durch eine Online-Vergleich oder die Fachpresse mit Veröffentlichungen von Rating-Agenturen herausbekommen.

Entscheidend ist nämlich nicht nur der monatliche Beitragspreis, sondern die Leistungen, der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, eine lange Laufzeit möglichst bis zum 67 igsten Lebensjahr und verständliche nicht irreführende Antragstellungsbedingungen und Gesundheitsprüfungsfragen. Sicher ist auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, dass der Staat im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht mehr ausreichend unterstützend wirkt, sondern nur noch für Jahrgänge vor dem 01.01.1961 eine Berufsunfähigkeitsrente zahlt. Alle späteren Jahrgänge müssen sich privat vor dem finanziellen Totalschaden bei Berufsunfähigkeit schützen, denn aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nur noch eine Erwerbsminderungsrente gezahlt und diese unterliegt strengen Voraussetzungen.

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