Wartezeiten GKV, Wartezeiten bei der Gesetzlichen Krankenkasse, Wartezeiten in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Wartezeiten sind in den privaten Krankenversicherungen üblich. Bei Eintritt in eine solche Versicherung muss in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten eingehalten werden, bevor ambulante Leistungen, Massagen usw. in Anspruch genommen werden dürfen. Allerdings ist die ärztliche Versorgung bei Unfällen innerhalb dieser Wartezeit trotzdem abgesichert. Sollte also der Bedarfsfall eintreten, werden die Kosten für eine Notfallbehandlung natürlich übernommen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen verhält sich dies ganz anders. Da diese nach dem Prinzip der Gleichberechtigung arbeiten, erhält jedes Mitglied von Beginn der Mitgliedschaft an eine komplette medizinische Versorgung ohne Einschränkungen entsprechend des Leistungspaketes der betreffenden gesetzlichen Krankenkasse. Gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich von den privaten Krankenversicherungen auch durch die Form der Beitragsberechnung. Bei den privaten Krankenversicherungen wird ein bestimmter Tarif gewählt, der mit der Wartezeit von drei Monaten verbunden ist.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden derzeit 15,5 % Einheitsbeitrag fällig, allerdings ohne jegliche Wartezeiten. Wartezeiten lassen sich mit dem Funktionsprinzip der gesetzlichen Krankenkassen nicht vereinbaren. Denn hier gilt: Wer krank ist und medizinischer Versorgung bedarf, erhält diese sofort und ohne jegliche Einschränkungen. Ein Vergleich der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen lohnt sich aber auf jeden Fall. Denn die Leistungspakete der einzelnen Kassen unterscheiden sich teilweise sehr stark. So hat jeder Versicherungspflichtige die Möglichkeit, die gesetzliche Kasse zu wählen, die seinen individuellen Bedürfnissen am ehesten entspricht.