Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse, Gesetzliche Krankenkasse, Gesetzliche Krankenversicherung
Um die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenkasse frei zu wählen. D. h. jeder Versicherungspflichtige kann die einzelnen Kassen direkt miteinander vergleichen und die für ihn optimale Krankenkasse auswählen. Hat man sich für eine Krankenkasse entschieden und möchte diese irgendwann wechseln, ist dies unter Einhaltung der Kündigungsfristen möglich.
Die übliche Kündigungsfrist liegt bei zwei Monaten. Es wird immer zum Monatsende gekündigt. Das geschieht in schriftlicher Form. Das Kündigungsschreiben kann formlos verfasst werden, muss aber alle relevanten Daten enthalten. Wenn die gesetzliche Krankenkasse gewechselt wurde, ist das Mitglied mindestens 18 Monate an diese neue Krankenkasse gebunden.
Ein Sonderkündigungsrecht entsteht allerdings in dem Moment, in dem die gesetzliche Krankenkasse ihre Beiträge erhöht. Innerhalb von zwei Monaten ab Erhöhung hat das Mitglied das Recht, die Kasse zu verlassen und eine neue zu wählen. Findet das Mitglied keine entsprechende Krankenkasse innerhalb dieser Zeit, bleibt es automatisch weiter in der alten gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Wer jedoch einen Wahltarif bei seiner gesetzlichen Krankenkasse nutzt, ist an diesen mindestens drei Jahre gebunden und hat keine Möglichkeit, die Kasse innerhalb dieser Zeit zu wechseln. Die Auswahl einer neuen Krankenkasse unterliegt keinerlei Einschränkungen. Es kann zwischen allen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und Ersatzkassen gewählt werden.