Wertpapier, Beteiligung, Mantel, Bogen und Erneuerungsschein
Unter einem Wertpapier versteht man eine Urkunde, in der ein privates Recht, eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder eine Forderung verbrieft wird. Grundsätzlich muss man im Urkunden-Besitz sein, um dieses verbriefte Recht auch geltend machen zu können. Nur mit der Urkunde kann der jeweilige Begünstigte den Nachweis erbringen, so dass das Recht auch eingefordert werden kann. Ohne Urkunde besteht also kein Nachweis und dementsprechend auch kein Anspruch auf Geltendmachung des Rechts.
In der Regel wird das Wertpapier in drei verschiedene Teile unterteilt: Mantel, Bogen und Erneuerungsschein. Der Mantel stellt die Urkunde selbst dar, in dem Das Teilhaber- oder Gläubigerrecht verbrieft wird. Der Bogen ist ein Papier, welches in nummerierte und gleichartige Abschnitte aufgeteilt ist. Jeder einzelne Abschnitt wiederum wird als Coupon bezeichnet. Mit diesen Coupons kann eine Geltendmachung eines bestimmten Rechtes bei Abgabe erfolgen. Hauptsächlich trifft dies auf Zinszahlungen, Gewinnausschüttungen, Bezug neuer Aktien oder Wandlungen zu.
Sollten die enthaltenen Coupons im Bogen aufgebraucht sein, so muss entsprechend der Erneuerungsschein abgegeben werden. Mit der Abgabe dieses Erneuerungsscheines erhält der Inhaber einen entsprechend neuen Bogen mit weiteren Coupons. Der Erneuerungsschein ist in der Regel ein Teil des Bogens; er stellt in diesem einen besonderen Abschnitt dar.
Wertpapiere werden an der Börse gehandelt. Einige werden zu sogenannten Indexen zusammengefasst. Zum Beispiel in den Index X-Dax. Was war wohl das? Informieren Sie sich!