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Mit der Lebensversicherung erreichen Sie gleich zwei Vorsorgeziele - Risikoschutz für Ihre Familie und eine gute Rendite für Ihr Gespartes. Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist deshalb die zinsstarke Alternative zum einfachen Banksparen und gleichzeitig maßgeschneiderte Vorsorge für alle, die Sicherheit sofort wollen. Und dem Fiskus ein Schnippchen schlagen Sie auch noch: Die Versicherungsprämien mindern Ihre Einkommenssteuer. Eine Lebensversicherung gehört unbedingt in Ihren Policenordner, wenn Sie Ihre Familie wohl versorgt wissen und gleichzeitig auf eine schöne Rendite nicht verzichten wollen. Auch für die Absicherung bei bestimmten Finanzierungen eignet sich eine Kapital-Lebensversicherung, diese Form wird gerne bei den Banken zur Absicherungen von Krediten gewählt.

Bei manchen Finanzierungen wird der Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung sogar ausdrücklich gefordert, damit die Banken ihr Kreditausfallrisiko optimal decken können. Mit einer Kapital-Lebensversicherung können aber auch Immobilienfinanzierungen abgesichert werden. Wollen Sie für Ihre Hinterbliebenen eine ausreichende Todesfallabsicherung haben, so ist diese in Form einer Kapitallebensversicherung (KLV) meist nicht zu bezahlen, da der Beitrag pro Monat, aufgrund des Sparvorgangs, sehr hoch wäre. Hier empfiehlt sich die Absicherung über eine reine Risikolebensversicherung. Der Beitrag ist wesentlich geringer und es hängt kein unlukrativer Sparvorgang mit daran. Bei dieser Vertragsform hat der Versicherer die Möglichkeit, stille Reserven anzusammeln, die nicht an den Versicherungsnehmer weitergegeben werden, sondern bei dem Versicherer verbleiben.

Stille Reserven können z.B. Gebäude sein, die mit dem Geld der Versicherungsnehmer gekauft wurden, mittlerweile bereits abgeschrieben sind und nur noch mit wenigen Euro in der Bilanz stehen. In Wirklichkeit sind solche Gebäude allerdings Millionen wert, die jedoch nirgendwo auftauchen. Somit werden diese „heimlichen Überschüsse“ auch nicht an den Versicherungsnehmer weitergegeben. Von diesen Möglichkeiten der Bildung stiller Reserven und andere buchhalterische Tricks gibt es viele und sie werden genutzt. Hinzu kommen noch die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten, die vom monatlichen Beitrag abgezogen werden, und der Beitragsteil zur Todesfallabsicherung. Nur der dann noch verbleibende Beitrag bringt die Mindestverzinsung von zurzeit 2,75%.

Die Mindestverzinsung des gesamten Beitrages ist also noch wesentlich geringer. Das vergessen die meisten Versicherungsvertreter allerdings zu erwähnen. Für den Fall eines finanziellen Engpasses ist es bei einem solchen Produkt nicht möglich, die Altersvorsorge auszusetzen, die Berufsunfähigkeitsabsicherung aber weiter bestehen zu lassen. Eventuell können sie bei längerem Aussetzen der Zahlungen sogar Ihren BU-Schutz ganz verlieren. Ein Grund dies doch zu tun, könnte sein, dass Sie selbständig sind und Ihren Sonderausgabenabzug noch nicht vollständig ausgenutzt haben. Doch ist der bei den Meisten bereits durch Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsabsicherung voll ausgenutzt.

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