1. Wofür wird eine Risikolebensversicherung abgeschlossen?
Eine Risikolebensversicherung dient generell und ausschließlich als Vorsorge für Hinterbliebene beim Todesfall. Stirbt der Versicherte, wird die in der Lebensversicherungspolice festgesetzte Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person gezahlt. Die Person wird im Versicherungsvertrag benannt. Als Todesursachen können zum Beispiel längerfristige Krankheiten oder der Unfalltod des Versicherten in Frage kommen. Grundsätzlich ist auch der Suizid nicht ausgeschlossen. Aber hier ist der Vertragstext genau zu prüfen, um spätere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Oft gibt es Klauseln in den Lebensversicherungsverträgen, die zumindest eine bestimmte Frist ab Vertragsbeginn vorsehen – zum Beispiel 3 Jahre – in denen der Versicherungsfall bei Suizid ausgeschlossen wird. Eine durchaus verständliche Regelung. Damit soll verhindert werden, dass kurz vor einem geplanten Suizid eine Lebensversicherung zugunsten des Hinterbliebenen abgeschlossen wird. Häufig wird eine Risikolebensversicherung nicht nur zum Schutz von Familienangehörigen abgeschlossen, sondern auch als Sicherheit für große Investitionen, wie Immobilienerwerb oder eine Geschäftsgründung. Man will in diesem Fall den Partner (privat oder geschäftlich) vor zusätzlichen finanziellen Belastungen schützen. Die Risikolebensversicherung zahlt nach dem Tod eine vorher vereinbarte Summe.
Dabei ist unerheblich, wie viel bisher eingezahlt wurde. Eine spezielle Form der Risikolebensversicherung stellt die so genannte Restschuldversicherung dar. Sie wird zur Absicherung von Hypothekendarlehen einer Baufinanzierung oder ähnlichem abgeschlossen und ist durch eine abnehmende Versicherungssumme gekennzeichnet, das heißt, mit zunehmender Tilgung des Kredits vermindert sich auch der Beitrag. Die Risikolebensversicherung enthält ein erhebliches Risiko, wie der Name ja schon sagt. Stirbt der Versicherte während der Versicherungszeit nicht, erhält er seinen eingezahlten Beitrag nicht zurück. Das eingezahlte Geld ist damit verloren.
Es gibt allerdings bei einigen Versicherern auch Sonderformen und Zusatzvereinbarungen, die den eigentlichen Inhalt der Risikolebensversicherung erweitern können. So ist diese Versicherung zum Beispiel bei einigen Anbietern mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinierbar, ein durchaus sinnvolles Modell, wenn man bedenkt, dass es für jüngere Jahrgänge keinen gesetzlichen Schutz für die Berufsunfähigkeit gibt. Bei einigen Policen besteht die Möglichkeit, die Risikolebensversicherung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in eine Kapitallebensversicherung umzuwandeln. Innerhalb welcher Fristen die Umwandlung möglich ist und bis zu welchem Auszahlungsalter sie abgeschlossen werden kann, ist bei den einzelnen Versicherungsanbietern recht unterschiedlich, selbst die Umwandlung zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der Laufzeit wird von großen Versicherern beworben.
Selbstverständlich muss dann der Beitrag entsprechend erhöht werden, wenn es zu einer sinnvollen Kapitalbildung kommen soll. Ob diese Variante für den Versicherten in Frage kommt, sollte er genau prüfen. Eigentlich ist die Risikolebensversicherung nicht als Sparmodell gedacht. Sparen und Risikoversicherung sind zwei völlig unterschiedliche Herangehensweisen an die Vorsorge.
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