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Die Bundesregierung hat im Jahr 2008 ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches eine staatliche Förderung vorsieht zur Schaffung von Wohneigentum. Zum Beispiel kann man nun hierfür einen Testsieger Riester heranziehen. Da das Eigenheimrentengesetz an das Gesetz für die Riester Rente anschließt, wird die staatliche Immobilienförderung auch Wohnriester genannt. Der Bundestag hat Wohnriester beschlossen, der Bundesrat hat bestätigt, so dass es nun rückwirkend zum Januar 2008 ermöglicht wurde, Riester Zulagen für Wohneigentum zu verwenden. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Förderungen für die eigenen vier Wände einzusetzen, ein Wohnriester Beispiel ist die Tilgung einer bestehenden Immobilienfinanzierung am Ende der Laufzeit eines Riester Vertrages.

Denn neben der Subventionierung laufender Bausparkassenbeiträge oder der Entnahme aus bereits laufenden Verträgen, ist auch das möglich: mit dem angesparten Kapital im Sinn von Wohnriester bestehende Hypotheken abzulösen. Ganz egal, welche der Varianten für den Einzelnen am geeignetsten erscheint, eines erreicht man auf jeden Fall mit Wohnriester: die eigenen Altersvorsorge wird wesentlich nach vorne gebracht und auf sichere Beine gestellt, denn eine Immobilie ist und bleibt eine der wertbeständigsten Geldanlagen. Dazu kommt noch, dass man die Miete spart, wenn man im Alter in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus leben kann, und das können leicht mehrere Hundert Euro sein.

Die Lücke in der gesetzlichen Rentenversicherung ist somit geschlossen, denn den verringerten Einnahmen stehen auch verringerte Ausgaben gegenüber und der Lebensstandard kann gleich bleiben. Ganz davon abgesehen, dass man sich einen bleibenden Wert geschaffen hat, den man unter Umständen auch an die Kinder weiter vererben kann. Aber bevor der Erbfall eintritt, will man ja erst mal noch möglichst gut leben, und das ist im eigenen Wohneigentum wesentlich angenehmer als in einer Mietwohnung. Die Tatsache, dass der Staat hierfür Fördergelder zur Verfügung stellt, bekräftigt die Priorität von Wohnriester in Bezug auf Altersvorsorge. Es können sich nun weitaus mehr Familien mit dem Gedanken an Wohneigentum vertraut machen, als ohne Wohnriester. Wie es allerdings mit der Wohnriester Besteuerung aussieht, das muss individuell geklärt werden. Am besten fragt man hierzu einen Steuerberater.

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