12. Ist es möglich z. B. bei Arbeitslosigkeit die Beitragszahlung zur Risikolebensversicherung auszusetzen?
Gerät der Versicherte in finanzielle Schwierigkeiten, wie dies bei Arbeitslosigkeit oft der Fall ist, stellt sich die Frage, wie mit der Risikolebensversicherung weiter zu verfahren ist. Hier ist eindeutig zu sagen, dass eine Beitragsfreistellung gegenüber der Kündigung der Versicherung die bessere Variante ist. Bei der Beitragsfreistellung wird die Zahlung entweder dauerhaft oder für einen gewissen Zeitraum eingestellt. Dabei muss natürlich der jeweilige Vertrag dahingehend genau geprüft werden, ob eine spätere Fortsetzung der Beitragszahlung gegebenenfalls erfolgen kann. Bei der ZahIungseinstellung wird die Versicherungsgesellschaft die bis zum Zeitpunkt der Freistellung eingezahlten Beiträge und eventuell angefallenen Überschussanteile zur Basis der Berechnung einer neuen, dann natürlich geringeren, Versicherungssumme benutzen.
Mit der Aussetzung der Beitragszahlung zur Risikolebensversicherung verringert sich zwar der Versicherungsschutz, eine Grundsicherung bleibt aber auf jeden Fall erhalten. Wird dagegen die Versicherung gekündigt, gehen in der Regel die eingezahlten Beiträge verloren und der Versicherungsschutz erlischt. Doch Vorsicht. Einige Versicherer haben in Ihren Verträgen Klauseln eingebaut, die eine bestimmte Mindestversicherungssumme voraussetzen. Wird diese durch die bisher erbrachten Leistungen des Versicherten nicht erreicht, wird die Aussetzung der Beitragszahlung nicht erlaubt. In diesem Fall bliebe nur eine Kündigung übrig. Beispielhaft soll eine Vertragsklausel eines großen Versicherers sinngemäß zitiert werden. Hier heißt es, dass unter Beachtung der im Vertrag angegebenen Termine eine Risikolebensversicherung vom Beitrag freigestellt werden kann. In diesem Fall wird die Versicherungssumme ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Summe herabgesetzt. Der aus der Versicherung für die Bildung der beitragsfreien Summe zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um einen Abzug sowie um rückständige Beiträge.
Hier erfolgt dann die Berechnungsformel. Mit dem Abzug wird die Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen. Außerdem wird mit diesem Abzug ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Neben der Aussetzung der Beitragszahlung sollte man als Alternative auch die Verringerung der Beiträge oder die Verkürzung der Laufzeit der Versicherung prüfen. Hier verringert sich die Versicherungsleistung zwar auch, meist aber nicht in dem Maße, wie bei einer Beitragseinstellung. Grundsätzlich sollte man schon genau abwägen, ob man die Beitragsfreistellung tatsächlich in Anspruch nehmen muss. Das hängt natürlich von der konkreten finanziellen Situation und der Beitragshöhe der abgeschlossenen Police ab.
Bei jungen Familien oder einem laufenden Darlehen geht der Versicherte ein hohes Risiko ein, wenn er die Beitragszahlung aussetzt und damit die Versicherungssumme reduziert. Wenn man bedenkt, das zum Beispiel ein etwa 30-jähriger Nichtraucher mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einer Laufzeit von 15 bis 20 Jahren nur monatlich etwa zehn Euro Beitrag bezahlt – abhängig natürlich vom jeweiligen Versicherer – ist das „Sparpotential“ im Hinblick auf die verminderte Leistung vergleichsweise gering.
Sie suchen die beste Lebensversicherung für Ihre Belange? Schauen Sie doch mal in unseren Lebensversicherung Vergleich.