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Zahlungsverkehr, Übertragung von Zahlungsmitteln, Barzahlung, halbbare Zahlung, unbare Zahlung

Unter dem Zahlungsverkehr versteht man die Übertragung von Zahlungsmitteln zwischen sogenannten Wirtschaftssubjekten. Der Zahlungsverkehr spielt sowohl im täglichen Leben als auch in unserem Wirtschaftleben eine bedeutende Rolle. Grundsätzlich muss man beim Zahlungsverkehr drei verschiedene Formen der Zahlung unterscheiden: Barzahlung, halbbare und unbare Zahlung.

Bei der Barzahlung werden Banknoten und Münzen persönlich oder mittels eines Boten übergeben. Innerhalb der Volkswirtschaft spielt die Barzahlung eine große Bedeutung, obwohl auch bei Einkäufen immer mehr die unbare Zahlung erfolgt. Bei der Barzahlung im Ausland, muss das einheimische Zahlungsmittel unter Umständen in Banknoten und Münzen des jeweiligen Landes eingetauscht werden. Bei der halbbaren Zahlung muss man grundsätzlich zwischen der Bareinzahlung und –auszahlung unterscheiden.

Bei der Bareinzahlung übergibt man den Geldbetrag in bar an ein Kreditinstitut, welches das Geld auf dem entsprechenden Konto verbucht – es wird so zum Buchgeld. Bei der Barauszahlung wird umgekehrt das jeweilige Buchgeld zu Bargeld gemacht und entsprechend ausgezahlt.  Ein- und Auszahlungen können direkt bei der Bank am Kassenschalter oder auch an einem Automaten erfolgen. Unter Umständen werden hierbei Hilfsmittel eingesetzt, wie beispielweise Schecks oder Bankkarten.

Die unbare Zahlung, die auch vielfach als bargeldloser Zahlungsverkehr bezeichnet wird, erfordert das Vorhandensein eines Gironetzes. Um seine Zahlung unbar vorzunehmen, muss der Zahlende über eine entsprechende Kontoverbindung verfügen, über die er berechtigt ist bargeldlos zu bezahlen. In der Regel wird hier ein Guthaben auf dem Konto vorausgesetzt. Zu den unbaren Zahlungen gehören beispielweise Überweisungen und Lastschriften, aber auch Zahlungen mittels Schecks und Karten (ec-Karte, Kreditkarte).

Jetzt schon bei Z angekommen, möchten wir das Zwei-Säulen-Prinzip näher vorstellen.