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Zahnbehandlung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, Kostenübernahme Zahnbehandlung, Zahn GKV

Grundsätzlich trägt jede gesetzliche Krankenkasse die vollen Kosten für medizinisch notwendige Zahnbehandlungen. Damit ist sowohl die Vorsorgeuntersuchung gemeint, als auch die Kosten, die entstehen, wenn der Zahnarzt bohren und plombieren muss. Was die Kasse allerdings nicht trägt, sind Zahnbehandlungen, die medizinisch gesehen nicht notwendig sind. Dazu zählt beispielsweise die professionelle Zahnreinigung und ähnliches.

 

Gleichermaßen erfolgt eine Kostenerstattung nicht, wenn es um den Zahnersatz geht. Hierbei werden die Kosten nur anteilig übernommen und ebenso nur in Form eines Festzuschusses. Auch hier werden nur medizinisch notwendige Eingriffe bezuschusst. Dabei wird von der günstigsten und sinnvollsten Lösung ausgegangen, wobei dies nicht immer die beste ist. Wer also eine wirklich hochwertige Zahnbehandlung wünscht, kann dies dem Zahnarzt gegenüber durchaus äußern, muss dann allerdings damit rechnen, dass er einen größeren Anteil der Kosten selbst tragen muss.

 

Denn egal, welche Methode im Bereich Zahnbehandlung eingesetzt wird, die Kasse zahlt nur einen bestimmten Betrag. Alles, was darüber hinaus geht, muss der Versicherte selbst tragen. Sinnvoll ist es von daher manches Mal, wenn zusätzlich eine private Zusatzversicherung abgeschlossen wird. So kann man bessere Behandlungen mit dieser Versicherung bezahlen und demzufolge diese in Anspruch nehmen, ohne sich damit in den finanziellen Ruin zu treiben.