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Zahnersatz Kostenerstattung, Zahnersatz GKV, Zahnersatz von der Gesetzlichen Krankenversicherung

Der Zahnersatz ist eine wichtige Leistung im Bereich der gesetzlichen, wie auch privaten Krankenversicherung. Doch gerade bei ersteren Kassen wurde am Krankenversicherung Zahnersatz immer mehr eingespart, sodass heute nur noch ein geringer Zuschuss beim Zahnersatz geleistet wird. Wichtig, dieser Zuschuss kann erhöht werden, wenn man das altbekannte Bonusheft regelmäßig geführt hat, entweder mindestens fünf oder mindestens zehn Jahre.

 

So erhöhen sich durch das regelmäßige Abstempeln des Bonushefts die Anteile, die die Krankenkasse als Zuschuss gewährt. Allerdings wird beim Zahnersatz nicht ein Festzuschuss in prozentualer Höhe des tatsächlichen Wertes der Behandlung gezahlt, sondern es wird eine Regelversorgung festgelegt. Je nachdem, welches Krankheitsbild besteht, wurde von den Kassen ein typischer Zahnersatz festgelegt. Dieser wiederum ist mit einem bestimmten Betrag versehen, von dem dann der Festzuschuss berechnet wird. Sollte der Patient eine andere Behandlungsmethode wählen, die teurer ist, erhält er dennoch nur den Festzuschuss, der Eigenanteil steigt demzufolge entsprechend.

 

Abhilfe schafft man mit einer Zusatzversicherung der privaten Krankenversicherung. Diese gleicht ebenfalls einen Teil der Kosten für den Zahnersatz aus, je nach gewähltem Tarif entspricht der Anteil einem prozentualen Wert zwischen 50 und 100 Prozent. Je höher die Leistung, desto höher ist aber unweigerlich auch der Beitrag, den man hierbei zahlen muss. Dafür ist man nicht an eine Regelversorgung gebunden.