Zinsen, Vermögensschätzung, Entgelt, Geldmarktzinsen, Kapitalmarktzinsen
Der Begriff Zins oder Zinsen lässt sich vom lateinischen „census“ ableiten, was übersetzt Vermögensschätzung bedeutet. Unter Zinsen versteht man grundsätzlich ein Entgelt, welches für ein bestimmtes Gut zu entrichten ist, welches einem zur Nutzung überlassen wurde. Man muss hierbei zwischen den Zinsen für Sachwerte und denen auf Geldkapital unterscheiden. Beim Geldkapital muss man zudem zwischen den Geldmarktzinsen und den Kapitalmarktzinsen unterscheiden.
Als Geldmarktzinsen werden die Zinsen bezeichnet, die man entrichten muss, wenn eine Bargeldaufnahme erfolgt. Dies sind üblicherweise Darlehen und Kredite, die bei einem Kreditinstitut abgeschlossen werden. Bei langfristigen Buchgeldkrediten auf dem Kapitalmarkt wird der Zinssatz dagegen als Kapitalmarktzins bezeichnet. Aber auch die Zahlungen für alltägliche Dinge werden unter bestimmten Voraussetzungen als Zinsen bezeichnet. So ist die regelmäßig zu entrichtende Miete für die Wohnung oder das Haus zum Beispiel ein Mietzins.
Bei der Überlassung eines Grundstücks zur Miete spricht man dagegen von einem Pachtzins. Heute werden auch viele Baugrundstücke den Bauherren in Form von Erbbaurecht überlassen. Die Bauherren haben entsprechend einen Erbbaurechtzins zu entrichten. Der Zinssatz kann sehr unterschiedlich sein und richtet sich in unserer Marktwirtschaft in erster Linie nach Angebot und Nachfrage.
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