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Zusatzversicherung Hörgerät, Hörgerät Krankenzusatzversicherung

Diese Frage kann eigentlich mit einem ganz klaren ja beantwortet werden, denn das Hörgerät gehört in die Kategorie der Hilfsmittel. Im Bereich der Erstattungen übernimmt hier die gesetzliche Krankenkasse für Sehhilfen ( Brillen und Kontaktlinsen ), sowie Hörgeräte nur die anfallenden Basiskosten. Das heißt im Klartext für eine Brille kommen hier nur noch 10 Euro Zuschuss in Frage, wer hier seine Gläser entspiegeln lassen möchte, was nach Ansicht der Kassen Luxus ist, aber für den Betroffenen medizinisch notwendig ist, kostet hier jetzt schon 15 Euro.

 

Hier ist es jetzt gut für alle Versicherten, das sie hier die Chance haben, sich zusätzlich privat mit einer Krankenzusatzversicherung absichern zu können. Die Zusatzversicherungen übernehmen hier die Kosten für Sehhilfen, Brille Kontaktlinsen und Hörgeräte bis zum einem gewissen Maximalbetrag. Dieser Maximalbetrag beträgt hier in der Regel meistens über 100 Euro. Da es also hier der Fall ist, das die gesetzlichen Krankenkassen immer höhere Beiträge von ihren Versicherten verlangen aber nur in Ausnahmefällen zu einem Zuschuss für Sehhilfen oder Hörgeräte bereit sind, sollte man sich hier die Frage nach einer Zusatzversicherung stellen.

Sehr interessante Zusatzversicherungen sind die Private Pflegeversicherung und die Zahnzusatzversicherung.

Wer hier aber nicht die Möglichkeit hat in eine private Krankenversicherung einzutreten, weil er hier die Voraussetzungen nicht erfüllen kann, kann hier die entstehenden Lücken durch den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung schließen. Anzumerken ist hier das gesetzlich versicherte immer die Möglichkeit haben, ihre Versorgung im Krankheitsfall durch eine zusätzliche private Zusatzversicherung aufbessern zu können und somit das Niveau einer privaten Krankenkasse erreichen können. Als Erwachsener erhält man für Sehhilfen sowie Hörgeräte keinerlei Zuschüsse mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung, dies gilt nur in einzelnen Ausnahmefällen.

 

Mit einem privaten Zusatzschutz können sich hier also alle Personen, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind zusätzlich versichern und somit die anfallenden Kosten für eine Sehhilfe oder auch ein Hörgerät zu einem Maximalbetrag absichern. Der Versicherer eine privaten Krankenzusatzversicherung übernimmt hier für den Versicherten einen hohen Prozentsatz für Brillen und Kontaktlinsen, hier geht es hin bis zu 80 Prozent des jeweiligen Rechnungsbetrages, dieser kann innerhalb zwei Kalenderjahre bis hin zu 300 Euro betragen. Bei der Höhe der Kostenerstattung ist hier der jeweilige Tarif ausschlaggebend für den sich hier der einzelne Krankenzusatzversicherer entschieden hat.

 

Ebenso wie die Optionen Brille und Kontaktlinsen kann hier der Versicherte einer privaten Krankenzusatzversicherung auch Hörgeräte versichern. Hier ist es auch wieder der Fall, das man hier bei einer gesetzlichen Krankenversicherung eine Zuzahlung von mehreren Hundert Euro in Kauf nehmen muss für ein Gerät der aktuellen Technik, anders ist es hier wieder wenn der Versicherte über eine private Krankenzusatzversicherung abgesichert ist, diese erstattet hier je nach vereinbarten Tarif einen sehr großen Teil der Zuzahlung.

 

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wird im Sozialgesetzbuch festgeschrieben und gewährt Leistungen zur Früherkennung und Behandlungen von Krankheiten, die privaten Krankenversicherungen haben eine Leistungspflicht die sich je nach dem individuellen Versicherungsvertrag richtet.